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Nach einer dpa-Meldung von Ende November 2008 haben Wissenschaftler der Chinesischen Akademie der Wissenschaften unter Leitung von Prof. Chun Li in der südwestlichen chinesischen Provinz Guizhou die vermutlich bisher ältesten Schildkröten-Fossilien der Welt ausgegraben. Es handelt sich dabei um drei relativ gut erhaltene Exemplare, die den Artnamen Odontochelys semitestacea bekamen. Wie chinesische Autoren in der wissenschaftlichen Zeitschrift Nature (Vol. 457, S. 497) beschreiben, lassen die neuen Funde erstmals erkennen, dass die ersten Schildkröten offensichtlich noch nicht den großen und vollständigen Panzer der heute bekannten und auch der schon ausgestorbenen Arten trugen, denn ein Rückenpanzer fehlt. Man nimmt jetzt an, dass sich der Rückenpanzer der Schildkröten zu einem späteren Zeitpunkt wahrscheinlich aus einer knöchrigen Verlängerung und Verbreiterung des Rückgrates und der Rippen gebildet hat. Noch ein anderes besonderes Merkmal der Fossilienfunde ist erwähnenswert: im Unterschied zu den heutigen Schildkröten, die ihre Nahrung mit ihren Kiefernleisten aus Horn zerkleinern, verfügten die Ur-Schildkröten noch über Zähne. Der neue Artname wurde nach diesen beiden Besonderheiten gewählt, denn er bedeutet etwa "Halbpanzer-Schildkröte mit Zähnen".
Wie die chinesischen Forscher weiter mitteilten, ist durch die neuen Funde die ohnehin noch relativ neue Vorstellung, dass die allerersten Schildkröten an Land und nicht im Wasser lebten, wieder ins Wanken geraten. Die Tatsache des Vorhandenseins eines vollständigen Bauchpanzers bei Fehlen des Rückenpanzers sowie der genaue Fundort sprechen dafür, dass Odontochelys semitestacea in flachen Küstengewässser lebte. Hätten sich die Tiere nämlich(ausschließlich) an Land aufgehalten, hätten sie zum Schutz eher einen Rückenpanzer und keinen Bauchpanzer benötigt. Ein Bauchpanzer schützt aber im Wasser lebende Reptilien gegen Angriffe von unten.
Deutlich zu sehen ist der Bauchpanzer eines in China ausgegrabenen, etwa 220 Millionen Jahre alten Schildkrötenfossils Odontocheyls semitestacea (undatiertes Handout; Ansicht von unten). Quelle: Institute of Vertebrate Palaeontology and Palaeanthropology, Peking.
Die ältesten bisher, übrigens in Deutschland im oberen Stubensandstein, gefundenenen Urschildkröten, ca. 1 m lang und mit einem sehr flachen Panzer ausgestattet, haben ein geschätztes Alter zwischen "nur" 204 und 206 Millionen Jahren. Diese Ur-Reptilien mit dem wissenschaftlichen Artnamen Proganochelys quenstedti besaßen im Gegensatz zu Odontochelys semitestacea bereits einen vollständigen Rücken- und Bauchpanzer. Mit den jetzigen Aufsehen erregenden Neufunden haben die Forscher die Möglichkeit, die zeitliche Entwicklung des Panzers von Landschildkröten zu rekonstruieren. So wie es jetzt aussieht, ist eine der kontrovers diskutierten Hypothesen für die Panzerentstehung, nämlich durch eine besondere Weiterentwicklung der Haut, sehr unwahrscheinlich geworden.
Horst Köhler (nach einem Artikel in der Augsburger Allgemeinen vom 28.11.2008 und einer dpa-Pressenachricht).
Dieser Bericht wurde am 1. Dezember 2008 online gestellt.
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In der Ausgabe 4/2008 (1. November) der Zeitschrift Schildkröten Im Fokus berichtet Alrun Reinarz aus Lübeck über ihre langjährigen Erfahrungen bei der Haltung und Zucht der klein bleibenden Ägyptischen Landschildkröte (Testudo kleinmanni). Sie fand unsere kalte Jahreszeit mit den dann eingewinterten europäischen Landschildkröten so ganz ohne Schildkröten "langweilig" und kam auf diesem Wege auf die Ägyptische Landschildkröte, deren Saison mit den ersten Paarungsaktivitäten der Männchen ab Ende November beginnt. Mitte Mai leitet die Autorin bei ihren insgesamt fünf adulten Tieren nach den letzten Eiablagen die Trockenruhe (Sommerruhe) ein und spätestens ab Mitte Juni gibt es dann weder Futter noch Wasser. Die Testudo kleinmanni sind in dieser Zeit fast vollständig inaktiv. Anfang bis Mitte September wird diese Sommeruhe durch einen kräftigen Wasserschauer aus der Gießkanne beendet.
Die drei Weibchen von Frau Reinarz legen höchstens zwei Eier je Gelege; maximal sind es vier Gelege je Saison. Im Jahr 2007 zeitigte sie insgesamt 20 Eier, aus denen nach 89 - 134 Tagen 15 Jungschildkröten schlüpften. Die winzigen Schlüpflinge sind nur zwischen 3 und 6 g schwer. Wenn sie dann nach einigen Tagen ans Futter gehen, fressen sie bald so viel, dass man Futtermenge und die Zahl der Fütterungen reduzieren muss.
Oben offenes Zimmerterrarium mit adulten Ägyptischen Landschildkröten. Die Männchen werden nur ca. 10 cm, die Weibchen höchstens 13 cm groß. Im Alter von etwa sechs Jahren sind die Tiere bereits geschlechtsreif.
Die Autorin bemüht sich sehr, die Haltungsbedingungen ihrer Ägyptischen Landschildkröten an die natürlichen Bedingungen im Herkunftsgebiet (wüsten- und steppenartige Landschaften)anzupassen. Dies betrifft nicht nur die Ernährung, sondern auch den relativ hohen Lichtbedarf und die Temperaturbedingungen mit deutlichen Nachtabsenkungen. Ihre adulten Tiere leben ganzjährig im Wintergarten mit einem Dach aus Hoklartherm-Doppelstegplatten (UVB-durchlässig !), wobei während der Schlechtwetterperioden je nach Witterung Lampen, Heizmatten und Heizkabel zugeschaltet werden können. Der Zuchterfolg von Frau Reinarz bestätigt, dass die Haltungsbedingungen stimmen.
Schlüpfling von Testudo kleinmanni. Die Inkubationszeit der Eier der Ägyptischen Landschildkröte liegt zwischen 89 und 134 Tagen. Nach dem Schlupf graben sich die Mini-Schildkröten erst mal für zwei bis drei Wochen in das Substrat des Terrariums ein, bevor sie mit dem Fressen beginnen. Beide Fotos von Alrun Reinarz.
Wer sich für diese Schildkrötenart interessiert, sollte europäische Nachzuchttiere großziehen und sich gar nicht erst mit den ohnehin sehr seltenen Wildfängen versuchen - und vor allem vor der Anschaffung den Artikel von Alrun Reinarz gründlich lesen. Die Ägyptische Landschildkröte ist nach der nur 9 cm groß werdenden Gesägten Flachschildkröte (Homopus signatus) aus West-Südafrika mit einer Carapax-Länge von nur etwa 12 cm die zweitkleinste Landschildkröte und die kleinste der Gattung Testudo. In Ägypten selbst ist ihr Vorkommen kritisch bedroht; lange Zeit wurde sogar angenommen, sie sei in diesem Land ganz ausgestorben.
Quelle:
Reinarz Alrun: Testudo kleinmanni - Haltung und Nachzucht der Ägyptischen Landschildkröte. Schildkröten Im Fokus 5 (4), 2008, S.3-15. Das Heft kann über den dauvi-Verlag im Bergheim bezogen werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Horst Köhler (4. Dezember 2008)
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Wieder einmal gab es, Ende Oktober / Anfang November 2009, großen Ärger und Verdruss mit den beliebten, „nur“ im Anhang B gelisteten, aber dennoch meldepflichtigen Indischen Sternschildkröten (Geochelone elegans). Damit rächt es sich erneut, dass für diese Art keine Fotodokumentation wie bei den strenger geschützten Anhang-A-Arten, z.B. den Europäischen Landschildkröten, nötig ist. Gegenüber den Landratsämtern bzw. anderen für den Artenschutz zuständigen Behörden muss nämlich glaubhaft gemacht werden, dass der Besitz einer Sternschildkröte legal ist, d.h. dass es sich bei ihr nicht um ein Wildtier handelt. Erforderlich ist dazu ein lückenloser Herkunfts- und damit Legalitätsnachweis, also z.B. bei einem Kauf von einem beliebigen Vorbesitzer Bestätigungen des eigentlichen Züchters (z.B. Zuchtbuchnummer, Kopie der Erstanmeldung bei der zuständigen Behörde, Bescheinigung über die Weitergabe an den Zweitbesitzer), eine Zugangsbestätigung des Zweitbesitzers mit Datum über die Übernahme des Tiers vom Züchter mit Kopie der Anmeldung an die eigene zuständige Behörde). Wohnt der Züchter nicht in einem EU-Land, muss außerdem eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden. Wenn die Behörde nur den geringsten Zweifel am Wahrheitsgehalt eines dieser Dokumente bzw. Bescheinigungen hat, darf sie das betreffende Tier (die betreffenden Tiere) beschlagnahmen, auch wenn den aktuellen Besitzer keinerlei Schuld trifft. Es ist also ratsam, sich vor dem endgültigen Kauf einer Sternschildkröte vom Vorbesitzer alle verfügbaren Papiere in Kopie vorlegen zu lassen, vorab der zuständigen Behörde zur Prüfung zu überlassen und die behördliche Legalitäts-Anerkennung abzuwarten.
Was war eigentlich geschehen: Schildkrötenzüchter X aus Bayern, Mitglied der DGHT, baute sich ab 1993 durch die Einfuhr einiger Sternschildkröten einen Zuchtstamm auf. Die ursprünglichen Papiere wurden jedoch sehr viel später wieder widerrufen, da X die genaue Herkunft der Tiere nicht lückenlos nachweisen konnte. Die Folge: nicht nur alle betroffenen Elterntiere sind plötzlich illegal geworden, sondern auch deren Nachzuchten, die in den letzten Jahren an viele, zurzeit möglicherweise noch ahnungslose Interessenten aus ganz Deutschland verkauft wurden. Angeblich sollen es allein mit Stand von gestern (6. November 2009) bereits 80 Tiere sein, die eingezogen wurden, mit weiteren Beschlagnahmungen, zumindest mit Kontroll-Nachfragen der Ämter, ist in den kommenden Tagen und Wochen zu rechnen.
Beim Kauf von Schildkröten aus dem Anhang B, wie z.B. den beliebten Sternschildkröten, ist besondere Vorsicht geboten, denn es ist der (neue) Besitzer, der gegenüber den Behörden die rechtmäßige Herkunft nachweisen muss. Im Bild zwei Sternschildkröten (links ein Männchen, rechts ein Weibchen), deren Besitzer(in) wir angesichts der derzeitigen Situation aus nachvollziehbaren Gründen bewusst nicht nennen. Auffällig ist ohnehin, dass wir in letzter Zeit für diese Website kaum noch Fotos von Sternschildkröten zur Veröffentlichung erhalten: die Verunsicherung in der Geochelone elegans-"Gemeinde" ist groß, kein Wunder, droht doch die Beschlagnahmung von schätzungsweise 200 Tieren! Foto vom Verfasser.
Dabei trifft es leider fast immer gänzlich unbeteiligte Personen, denen kein Verstoß nachzuweisen ist, weil sie im guten Glauben (angeblich legale) Sternschildkröten-Nachzuchten gekauft haben. Entsprechend fassungslos und bestürzt reagieren sie dann beim Einzug der kostbaren Schildkröten. HIer nur ein einziges verbürgtes Beispiel aus den letzten Tagen: Schildkrötenbesitzer Y kaufte von X im Jahr 2006 eine juvenile Sternschildkröte und in diesem Jahr (2009) drei weitere Tiere der gleichen Art von einem anderen Züchter; der hatte sie allerdings ursprünglich ebenfalls von X bezogen. Am 5. November 2009 erschien ein Behörden-Sachbearbeiter bei Y und beschlagnahmte alle vier Sternschildkröten. Dabei hatte Y unserer Meinung nach noch Glück, dass die Behörde nicht alle seine Sternschildkröten konfiszierte. Hätte nur der geringste Verdacht bestanden, dass eines aus dieser Gruppe ebenfalls von X hätte stammen können, ohne genau zu wissen welches, wären nämlich rigoros alle übrigen Tiere ebenfalls eingezogen worden. Der Bescheid war amtlich, ein Widerspruch zwecklos, das Geld für den Kauf der vier Tiere muss wohl abgeschrieben oder durch langwierige und teure Prozesse mit ungewissem Ausgang erstritten werden.
Um niemanden zu kompromittieren und vorzuverurteilen, dürfen und wollen wir hier den Namen des Sternschildkrötenzüchters X nicht nennen. Trotzdem folgendes Angebot an die Besucher dieser Website: wer aktuell bzw. in den letzten ca. acht Jahren (nicht nur in Bayern) Sternschildkröten erworben hat, kann uns dies mit Nennung des Züchters (der nicht zwangsläufig der Vorbesitzer sein muss) per Email mitteilen. Sollte es sich bei dem Züchter um die Person X handeln, würden wir eine entsprechende kurze Antwort geben. Zwar würde dieser Hinweis von unserer Seite eine drohende Einziehung von Schildkröten kaum verhindern, aber der Besitzer wäre immerhin vorgewarnt.
Übrigens, wer meint, den Gesetzgeber dadurch in die Irre führen zu können, dass er den Zugang einer Sternschildkröte nicht meldet, handelt doppelt falsch, denn der Vorbesitzer muss bei der Abmeldung des abgegebenen Tiers Name und Anschrift des Käufers angeben. Es ist dann nur eine Frage der Zeit, bis der neue Besitzer amtsbekannt ist, selbst dann, wenn es zwei oder gar drei Vorbesitzer gegeben hat.
In den USA und in anderen europäischen Ländern Schildkröten-Beschlagnahmung nur bei Schmuggel
Als wir unseren amerikanischen Korrespondenten über die Angelegenheit unterrichteten, meinte er, dass Derartiges in den USA nicht passieren würde, es sei denn, den zuständigen Behörden gelingt durch eigenes Nachforschen der sichere Nachweis, dass eine Schildkröte illegal ist (die in Deutschland geltende Beweislastumkehr, d.h. dass ein Betroffener im Streitfall gegenüber der Naturschutzbehörde die Legalität und Identität eines in seinem Besitz befindlichen Tieres nachweisen muss, gilt nämlich in den USA nicht). Da ein derartiger Behörden-Nachweis in der Regel einen hohen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet, verzichten die US-Behörden auf ihn. In der Praxis werden Schildkröten in den USA deshalb nur dann konfisziert, wenn eine Schildkröten-Schmuggelaktion auffliegt.
Auch in den Benelux-Staaten, so versicherte uns ein befragter holländischer Fachmann, wäre ein derartiges Vorgehen ausgeschlossen.
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Horst Köhler (6. November 2008)
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In der deutschen Schildkröten-Zeitschrift RADIATA, Journal der Arbeitsgemeinschaft Schildkröten der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V, (DGHT), Heft 3, August 2007, S. 2-41, haben die beiden Autorinnen Irmtraud Jasser-Häger und Annemarie Winter die Ergebnisse einer Fragebogenaktion „Inkubationsprojekt" für die Zeit 2004-2006 ausgewertet, vorgestellt und diskutiert. 165 umfangreiche Fragebögen konnten ausgewertet werden. Sie beinhalten detaillierte Angaben über insgesamt 2.418 Schildkröten-Schlüpflinge von Muttertieren der Arten Testudo hermanni boettgeri (griechische Landschildkröte, Ostform), Testudo graeca ibera (maurische Landschildkröte) und Testudo horsfieldii (Vierzehen- bzw. Steppenschildkröte). Damit ist klar, dass die Folgerungen aus der Auswertung durchaus auf solidem Fundament basieren und typisch für alle in unseren Breitengraden gepflegten europäischen Landschildkröten sind. Aufgezeigt werden beispielsweise Größe und Zahl der Gelege, Gewichte der Weibchen, Eier und Schlüpflinge, Substrate für Inkubatoren, Inkubationsdauer; -Feuchtigkeit und -Temperatur, Befruchtungsraten und Anomalien.
Warum allerdings das sehr häufig verwendete Inkubations-Substrat Vermiculite in dem Abschnitt „Empfehlungen" (Seite 19) als ungeeignet angesehen wird, wird nach Ansicht des Rezensenten nicht ausreichend genug begründet.
Interessant ist vor allem die tabellarische Übersicht zu Beginn des Beitrages. So produzierten 49 % der erfassten Weibchen von T. h. boettgeri zwei und 36 % drei Gelege je Saison, für T. gr. ibera liegen die Zahlen mit 52 % (2 Gelege) bzw. 39 % (3 Gelege) ganz ähnlich, während bei den Steppenschildkröten-Weibchen 35 % der Tiere ein und 50 % zwei Gelege erbrachten. Nach den Auswertungsergebnissen legt im Durchschnitt ein Weibchen von T. h. boettgeri pro Saison 10,4 Eier, T. gr. ibera 12,6 Eier und T. horsfieldii nur 6,0 Eier.
Die durchschnittliche Befruchtungsrate betrug bei den drei untersuchten Arten (bzw. Unterarten) 69, 82 und 81 %. Von den befruchteten Eiern schlüpften – in der gleichen Reihenfolge aufgeführt – 74, 82 bzw. 86 %. Multipliziert man die durchschnittliche Befruchtungsrate mit der mittleren Schlupfrate, erhält man die so genannte Reproduktionsrate. Das Ergebnis: von allen inkubierten Eiern der erfassten Weibchen der griechischen Landschildkröte schlüpften nur 51 %, während dieser Prozentsatz bei der maurischen Landschildkröte mit 62 % deutlich besser war. Noch besser schnitten die Steppenschildkröten-Weibchen ab: bei ihnen lag die Reproduktionsrate bei hohen 70 %.
Nach den Angaben der befragten Züchter ist der Anteil der Schlüpflinge mit Schildanomalien bei T. h. boettgeri mit 32 % (darunter 8 schweren Deformationen) besonders hoch, bedeutet dies doch, dass von 1.320 in die Auswertung eingegangenen Schlüpflingen dieser Unterart etwa 400 Jungtiere Schildanomalien hatten. Bei den Eiern, die zur Erzielung von vorwiegend Weibchen bei Inkubationstemperaturen zwischen 32 und 34 °C erbrütet wurden, lag die Anomalierate sogar bei hohen 60 %! Die maurische Landschildkröte neigt – erwartungsgemäß – weniger zu Schildanomalien: nur 12 % von insgesamt 854 Schlüpflingen hatten Anomalien, bei den Steppenschildkröten sogar nur 3 % (von 244 Schlüpflingen).
Züchterpech: Am Tag dieser Aufnahme (ohne Blitzlicht) war dieses dritte Saison-Gelege eines maurischen Schildkrötenweibchens bereits zwei Wochen "über der Zeit". Zur Erzielung von mehr Weibchen wurde es bei einer Temperatur von 32-33 °C inkubiert. Im Ei ganz rechts befreit sich zwar gerade ein Schlüpfling, doch wenig später stellte es sich als "Weißling" heraus, Bild unten. Aus dem zweiten Ei (obere Reihe, rechts) schlüpfte dagegen ein "normales" Jungtier. Nachdem sich bei den drei übrigen Eiern in den Folgetagen keine weitere Entwicklung zeigte, wurden sie geöffnet: im rötlichen Ei ganz links saß ein bereits abgestorbener "Weißling", das zweite Ei enthielt einen abgestorbenen Embryo und das dritte war unbefruchtet. Das Ergebnis war also nur ein überlebensfähiger Schlüpfling aus fünf Eiern.
Dieser unförmige Schlüpfling mit starker Pigmentstörung stammt aus dem Ei rechts unten im oberen Bild und war zum Zeitpunkt der Aufnahme einen Tag alt. Das Jungtier wies eine deutliche Kiefern- und Plastronmissbildung auf; ihm fehlte außerdem der Schwanz. Da es nicht überlebensfähig gewesen wäre, musste es euthanisiert werden. Beide Fotos von Horst Köhler.
Der Bericht ist eine ausgezeichnete Informations- und vor allem auch Orientierungsquelle für alle Schildkrötenzüchter und die, die es noch werden wollen. Die RADIATA-Ausgabe mit dem umfangreichen Bericht, der durch viele Grafiken und Fotos zu gefallen weiß, kann zum Preis von € 6 unter folgender Adresse bestellt werden: AG Schildkröten in der DGHT, Frau Sabine Höfler-Thierfeldt , Im Bongert 11a, 52428 Jülich, Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Quelle:
Jasser-Häger Irmtraud und Winter Annemarie: Ergebnisse des Inkubationsprojektes für Landschildkröten von 202 bis 2007. RADIATA ,16, 3, August 2007, S. 2-41
Horst Köhler (5. September 2008)