Zwei 18- bzw. 15-jährige Mädchen aus dem US-Bundesstaat Florida leisteten sich im Sommer 2014 eine besonders abscheuliche Grausamkeit. Sie tauchten eine noch sehr junge, in den lichten Kiefernwäldern Floridas heimische Florida-Gopher-Landschildkröte (Gopherus polyphemus) in eine brennbare Flüssigkeit und zündeten das Tier an. Als es danach noch nicht tot war, warfen sie es mehrmals heftig auf den Boden und trampelten auf ihm herum. Das Verwerfliche: die beiden Teenager filmten den gesamten Vorgang und stellten das Video in ihren Facebook account, wo es den Strafverfolgungsbehörden Floridas auffiel. Gopher-Schildkröten stehen in Florida auf der Liste der gefährdeten Arten, sind deshalb streng geschützt und dürfen ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht transportiert, gehalten oder gehandelt werden.
Florida-Gopher-Schildkröten haben, wie diese Aufnahme zeigt, eine sehr attraktive Jugendzeichnung. Mit dem Alter verschwindet sie allerdings; die Tiere sind dann eher olivfarben bis dunkelbraun, ähnlich den adulten Maurischen Landschildkröten. Foto: Horst Köhler / Steve Beger / Wikipedia.
Die 18-Jährige muss nun mit bis zu fünf Jahren Gefängnis, alternativ mit Gefängnis und einer Geldstrafe rechnen, die 15-Jährige wird nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt. Dieser Fall der Tierquälerei löste in der Bevölkerung über Florida hinaus große Empörung und Unverständnis aus. Es lief eine Unterschriftensammlung, bei der das zuständige Gericht aufgefordert wurde, die beiden Jugendlichen beim fälligen Prozess zur höchst möglichen Strafe zu verurteilen. Die dafür notwendigen 10.000 Unterschriften waren in kürzester Zeit erreicht.
Gopher-Landschildkröten werden bis zu etwa 70 Jahren alt und bis zu 28 cm groß (Carapax-Länge). Bekannt sind sie vor allem deswegen, weil sie riesige Höhlen graben und bewohnen, die im Mittel 4-5 m lang sind und weit unter den Erdboden reichen. Diese Höhlen werden auch von anderen Tieren mitbenutzt. Gopher-Schildkröten gelten als weitgehend standorttreu; häufig findet man ihre Gelegegruben rund um den Eingangsbereich ihrer Höhlen.
H.K. (15. Oktober 2014)