Ein 48-jähriger Augsburger war schon einmal, im Jahr 1997, vom Landgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er ab 1992 bei insgesamt 13 Schmuggelfahrten über 500 geschützte Landschildkröten nach Deutschland geschmuggelt hatte, um sie zu verkaufen. Aber der Verurteilte hat offensichtlich daraus nichts gelernt: im Juni 2006 fanden ungarische Zöllner in einem aus Serbien in Richtung Deutschland fahrenden Bus eine zunächst herrenlose Reisetasche mit 181 Griechischen Landschildkröten. Der später verurteilte Busfahrer gestand dann, dass er im Auftrag des Augsburger "Händlers" gehandelt habe, der selbst nicht mit im Bus saß. Das nützte diesem aber nichts, denn Anfang Dezember 2012 wurde er von der zuständigen Augsburger Anklagebehörde wegen des wiederholten Verstoßes gegen das Artenschutzabkommen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt.
Wie ich finde, ein viel zu mildes Urteil für einen Wiederholungstäter, das kaum abschreckend wirken kann.Denn der getätigte Umsatz betrug ein Mehrfaches der Strafe.
Dass der Prozess gegen den vielfachen Schildkrötenschmuggler überhaupt so spät stattgefunden hat, hatte einen kuriosen und für die Anklagebehörde recht peinlichen Hintergrund: Durch die Unaufmerksamkeit der Augsburger Staatsanwaltschaft fand sich in der offiziellen Anklageschrift im Sommer 2008 der ungewöhnliche Satz: "Dem angeklagten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen". Der zuständige Staatsanwalt hatte seine Anklage in ein Spracherkennungsprogramm so diktiert, wie er spontan dachte, dann beim Lesen das Schimpfwort zwar am Bildschirm, aber nicht im PC-Speicher gelöscht. Aus Personalmangel ging die Anklageschrift außerdem auch noch ungelesen zur Post. Für die Verteidigung ein hoch willkommener Fauxpax! Oberstaatsanwalt und Staatsanwalt mussten sich entschuldigen.
Von Horst Köhler nach einem Bericht in der Augsburger Allgemeinen vom 7. Dezember 2012; der Beitrag wurde am 9. Dezember 2012 online gestellt.