Frage: Ich habe von Ihnen Ende August 2008 eine kleine Griechische Landschildkröte aus dem gleichen Jahr erworben. Leider ist sie mir letztes Jahr entweder entlaufen oder sie wurde aus meinem Garten gestohlen. Mittlerweile bin ich umgezogen und habe das Tier auch ordnungsgemäß umgemeldet. Als ich kürzlich Bekannte in der Nähe meiner früheren Wohnung besuchte, sah ich in einem Grundstück zufällig eine Griechische Landschildkröte, von der ich sicher bin, dass das meine ist. Die jetzige "Besitzerin" händigt sie mir aber nicht aus; sie möchte zuerst einen Nachweis, dass es wirklich auch mein Tier ist. Leider habe ich bei den Umzugswirren die von Ihnen beim Kauf erhaltene EU-Bescheinigung verlegt oder versehentlich weggeworfen, kann sie jedenfalls auf die Schnelle nicht finden. Die für mich nach dem Umzug zuständige Untere Naturschutzbehörde hat mir auf meine Bitte hin eine Kopie des Papiers geschickt, auf der man aber leider nichts erkennen kann.
Was kann ich tun?
S.G.

Antwort: Wahrscheinlich hätte Ihnen die Original-Bescheinigung mit den Fotos aus dem Schlupfjahr 2008 als alleiniger Nachweis ohnehin nicht viel genutzt, denn die Schildkröten-Panzerzeichnung verändert sich bei Landschildkröten innerhalb von sieben Jahren schon recht deutlich. Trotzdem wäre es natürlich gut, wenn Sie dieses Papier als Besitzerlaubnis-Nachweis finden würden. Wenn nicht, sollten Sie bei der erstausstellenden Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Aichach, der für mich als Züchter zuständigen Stelle, eine Kopie oder eine Zweitausstellung des Papiers beantragen.Gemäß meinen Unterlagen hatte Ihre bei mir gekaufte Schildkröte die damals mit einem weißen Eding-Stift auf dem Panzer (beidseitig) vermerkte Züchter-Nummer 3. und die amtliche Schildkrötennummer AIC-250/2008. Da die Untere Naturschutzbehörde in Aichach (leider) nur qualitativ wenig gute Farbkopien der Originalaufnahmen für die EU-Bescheinigungen verwendet, sollten letztere nach sieben Jahren in jedem Fall noch in diesem Amt archiviert sein.

Zusätzlich wäre es von großem Vorteil, wenn Sie noch auf dem Handy oder Ihrem PC oder auf einer Kamera-Speicherkarte abgespeicherte Schildkrötenfotos besitzen; Sie wissen ja, dass Landschildkröten in Abhängigkeit ihres Alters in bestimmten Zeitabständen fotografiert und diese Bilder bei der EU-Bescheinigung aufbewahrt werden sollen, weil sie zeigen, wie sich die abgebildete Schildkröte in Größe und Panzerzeichnung im Lauf der Zeit verändert. Wenn Sie die EU-Bescheinigung wirklich versehentlich weggeworfen haben, dann dürften auch solche späteren Fotos verloren sein. Vielleicht haben Sie aber wenigstens die Bild-Dateien noch irgendwo gespeichert - oder Negative aufgehoben, wenn es sich um Papierfotos gehandelt hat.

Ein letzter abschließender, nicht unwichtiger Aspekt: Lassen Sie sich doch von der "Besitzerin"  als Nachweis des ordnungsgemäßen Besitzes die EU-Bescheinigung zeigen. Sollte sie dies verweigern, hat sie offentlichtlich keine guten Karten und es liegt an Ihnen, hier anzusetzen, z.B. bei der für die Dame zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorzusprechen...

Online gestellt am 7. August 2015